Die Vorsorgevollmacht

Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?

Sie wollen im Krankheitsfall oder nach einem schlimmen Unfall die Einschaltung eines Gerichtes vermeiden und eine Fremdbestimmung durch einen rechtlichen Betreuer (früher Vormund genannt) verhindern. 

  • Generalvollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung 


Mit einer Generalvollmacht (in Kombination mit einer Patientenverfügung) schaffen Sie die besten Voraussetzungen, dass wichtige Entscheidungen im engsten Familienkreis schnell und unbürokratisch getroffen werden können.